Rückhaltesysteme für den Gewässerschutz – verschiedene Ausführungen
Sowohl in Deutschland als auch Europa sind Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gesetzlich dazu verpflichtet, Sicherheitssysteme für Ihre Anlage zur Rückhaltung der gefährdenden Stoffe zu installieren. Der Betreiber selbst ist für durch seine Anlage entstehende Umweltschäden verantwortlich und haftet im vollen Umfang. Im Falle einer Leckage muss das Sicherheitssystem in der Lage sein, die wassergefährdenden Stoffe aufzunehmen, damit diese nicht ins Grund- oder Abwasser gelangen. AuRÜ hat sich auf die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe im Kälte-Klima-Bereich spezialisiert und bietet Ihnen technisch hochwertige Rückhaltesysteme an, die Ihre Anlagen absichern. In enger Zusammenarbeit mit den Behörden entwickeln wir unsere Premium-Produkte bereits mit zukunftsorientierter Technik, die den zukünftigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Unsere Rückhaltesysteme erfüllen höchste Anforderungen
Der AuRü-ÖP ist ein standardisiertes mechanisches Rückhaltesystem, das auslaufendes Öl auffängt und gleichzeitig anfallendes Regenwasser gesetzeskonform abscheidet. Der AuRü‑L ist unser Premium-Ölprotektor, der im Vergleich zu der Basis-Variante eine erhöhte Wannenkante besitzt und somit mehr Sicherheit bietet. Bei uns erhalten Sie auch Kombinationsmodelle zur Öl- und Glykolrückhaltung in einem. Der AuRü-LW dient der mechanischen Öl-Abscheidung und kontrolliert gleichzeitig mittels Drucküberwachung den Wasser-Glykol-Kreislauf. Im Unterschied zum Glykolprotektor in der Basis-Variante verfügt der AuRü-LW als Premium-Modell über weitere Sensoren, die den Glykol- und Wassergehalt des Wanneninhalts messen können und ist für offene Systeme mit Druckausgleich geeignet.
Finden Sie den passenden Protektor mit unserem Produktberater
Ein kundenorientierter Service ist für uns selbstverständlich. Es liegt in unserem Interesse, dass Sie die gesuchten Informationen schnell finden. Nutzen Sie dazu gerne unseren Produktberater, der Sie je nach eingesetzter Anlage direkt auf die passende Produktseite weiterleitet. Sie haben Fragen zu unseren Auffangbecken oder dem Gewässerschutz? Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich über unsere AuRü-Rückhaltesysteme. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Worum geht es?
Betreiber von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe führen, sind in Deutschland und Europa verpflichtet, Sicherheitssysteme für ihre Anlagen zu schaffen. Im Fall einer Leckage muss dieses Sicherheitssystem die wassergefährdenden Stoffe aufnehmen können, sodass diese nicht in das Grund- oder Abwasser eingeführt werden.
Wir haben uns im Kälte-Klima-Bereich auf die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe spezialisiert und können Ihnen technisch hochwertige Produkte anbieten, die Ihre Anlagen absichern. Hier geht es direkt zum Produktberater!
Wer bestimmt das?
Die deutschen und europäischen Gesetze erfordern eine Rückhaltung wassergefährdender Stoffe. Geregelt werden diese Anforderungen auf europäischer Ebene, Bundesebene und derzeit auch noch auf Länderebene. Das bedeutet, dass Sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetzeslagen haben, was die Behandlung wassergefährdender Stoffe angeht. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer bundesweiten Gesetzeslage, die den europäischen Erfordernissen entspricht. Der Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird nur noch in kleinen Teilen verändert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Tun Sie es für sich!
Als Betreiber einer Anlage ist man für diese verantwortlich. Sollte einer der Anlagen des Betreibers für einen Umweltschaden verantwortlich sein, haftet der Betreiber der Anlagen im vollen Umfang. Versicherungen stehen ebenfalls nicht in der Haftung, wenn Ihre Anlagen nicht gesetzeskonform betrieben wurden.
Ein gesetzeskonformes Betreiben setzt beispielsweise voraus, dass diese so gesichert sein muss, dass sich das Betreiben der Anlage nicht negativ auf die Umwelt auswirken kann.
Fachbetriebe, die mit der Planung, Installation und Wartung betreut wurden, haben dem Betreiber gegenüber eine Hinweispflicht. Wurde dieser Hinweispflicht nicht nachgekommen, kann der Betreiber das jeweilige Unternehmen in die Haftung nehmen.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist eine Haftungs-Höchstgrenze von 50.000 EUR definiert. Dies ist vergleichbar mit einem Bußgeld, das als Strafe gezahlt werden muss für das Vergehen selbst. Hinzu kommen nun aber noch die Beseitigung des Schadens und die Neutralisierung des Umweltschadens an sich. Hier sind vom Gesetzgeber in Bezug auf die Schadensbeseitigung keine Haftungshöchstgrenzen vorgesehen und können richtig teuer werden.
Beispiele von Kosten bei Umweltschäden:
- Abtragen und Ersetzen von kontaminierten Erdreich
- Umsiedeln von Tierpopulationen (Land / Fluss)
- Einsatz von zusätzlichen Filteranlagen in Klärwerken (oft über Monate)
- Schadensersatz-Forderung bei abgestorbenen Pflanzen und Bäumen
Muss jeder absichern?
Gesetzlich verpflichtet zum Einsatz von Rückhaltesystemen sind in Deutschland ausschließlich Betreiber, die die Anlagen für gewerbliche Zwecke nutzen. Als privater Betreiber können Sie also auf ein Rückhaltesystem verzichten. Die Problematik ist jedoch, dass Umweltschäden, die aufgrund dem unsicheren Betreiben einer privaten Anlage eintreten, in keinem Fall von Versicherungen getragen werden, sodass Sie als privater Betreiber auf den Kosten der Beseitigung der Umweltschäden hängen bleiben. Im Schadensfall haben Sie jedoch keine Strafen durch den Staat zu befürchten.
Private Betreiber setzen oft Wärmepumpen und kleinere Außengeräte ein, die kostengünstig gesichert werden können, da wir hierfür Standardgrößen im Programm haben, auf die Sie zurückgreifen können.
Sicher in die Zukunft
Wir arbeiten mit den Behörden zusammen und vertreiben unsere Premium-Produktreihen bereits mit der geforderten Technik der zukünftigen Gesetzeslage.
Damit Sie einfach und schnell zu den Informationen kommen, die Sie suchen, haben wir Ihnen einen Produktberater bereit gestellt, bei dem Sie je nach eingesetzter Anlage direkt zu den passenden Produktseiten weitergeleitet werden.
Produktberater
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