Auffang- und Rückhaltesysteme für Bestandsanlagen nach AwSV

Die Planung und Aufstellung einer Anlage stellt nicht nur technisch, sondern auch rechtlich eine Herausforderung dar. Die regelmäßig verschärfte Gesetzeslage erfordert größte Sorgfalt. Da WHG und AwSV eine grundsätzliche Nachrüstungspflicht vorsehen, müssen auch ältere Kälte-, Klima- und Industrieanlagen so ausgestattet sein, dass wassergefährdende Stoffe wie Öle oder Glykol im Leckagefall nicht in das Grundwasser oder die Kanalisation gelangen.
Gemäß § 62 WHG und § 18 AwSV müssen Anlagen so beschaffen sein, dass ausgetretene wassergefährdende Stoffe sicher zurückgehalten werden.
Für eine erfolgreiche behördliche Abnahme und die Zustimmung durch Überwachungsstellen ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten unerlässlich. AuRü ist auf gesetzeskonforme Nachrüstlösungen spezialisiert und bietet individuell angepasste Auffang- und Rückhaltesysteme.












