Auffang- und Rückhaltesysteme für Bestandsanlagen nach AwSV

Die Planung und Aufstellung einer Anlage stellt nicht nur technisch, sondern auch rechtlich eine Herausforderung dar. Die regelmäßig verschärfte Gesetzeslage erfordert größte Sorgfalt. Da WHG und AwSV eine grundsätzliche Nachrüstungspflicht vorsehen, müssen auch ältere Kälte-, Klima- und Industrieanlagen so ausgestattet sein, dass wassergefährdende Stoffe wie Öle oder Glykol im Leckagefall nicht in das Grundwasser oder die Kanalisation gelangen.

Gemäß § 62 WHG und § 18 AwSV müssen Anlagen so beschaffen sein, dass ausgetretene wassergefährdende Stoffe sicher zurückgehalten werden.

Für eine erfolgreiche behördliche Abnahme und die Zustimmung durch Überwachungsstellen ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten unerlässlich. AuRü ist auf gesetzeskonforme Nachrüstlösungen spezialisiert und bietet individuell angepasste Auffang- und Rückhaltesysteme.

Wie rüstet man bei einer Kälte- oder Klimaanlage eine Auffangwanne nach?

Ihre Anlage soll am bestehenden Standort bleiben und weiterhin in Betrieb sein? Gerade bei Bestandsanlagen ist der verfügbare Platz oft begrenzt.
Wir entwickeln individuelle Konzepte, die in den meisten Fällen eine Nachrüstung im laufenden Betrieb ermöglichen – ohne Demontage, ohne Betriebsunterbrechung. Das bedeutet für Sie: ein effizientes, kostengünstiges Gesamtpaket.

Das Aufmaß erfolgt direkt vor Ort durch unsere Experten – für eine passgenaue, maßgeschneiderte Lösung, die exakt auf Ihr System abgestimmt ist.

Die Vorteile im Überblick:

  • Sondermaß: Maßanfertigungen für Ihre Bestandsanlagen

  • Anpassungsfähig: Ob Abhängung oder Aussparung

  • Effizient: Unsere Nachrüstungen finden in der Regel im laufendem Betrieb statt

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