Neues Wasserhaushaltsgesetz
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 löst die bisherigen Rahmenregelungen im derzeitigen WHG durch Vollregelungen ab. Die Vorschriften mit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen sind am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft getreten, die übrigen Vorschriften treten am 1.3.2010 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das derzeitige WHG außer Kraft. Ziel der Neuregelung ist insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber hinaus überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts.
Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz werden auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen.