5 Jahre Material-Garantie
Seit 2009 produzieren wir qualitativ hochwertigste Sicherheitssysteme. Aus Überzeugung und Vertrauen in die Hochwertigkeit unserer Produkte gewähren wir unseren Endkunden eine 5‑jährige Material-Garantie. Sollte das entsprechende Produkt nicht mehr erhältlich sein, behält sich AuRü das Recht vor, es durch ein ähnliches Produkt gleichen Wertes bzw. neuerem Standard zu ersetzen. Diese Garantie schließt Ansprüche aufgrund von mit unseren Produkten im Zusammenhang stehenden Schäden an persönlichem Eigentum ebenso aus wie zufällige Beschädigung und Schäden durch unsachgemäße Pflege, falsche Handhabung, Veränderungen des Produktes oder Unfallschäden.
Die Garantie ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des bei Abschluss des Kaufvertrages anwendbaren Rechtes. Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen.
Für Zubehör, wie beispielsweise Heizeinsätze, Ventile und Schaltelektronik gilt die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz werden von dieser Garantie nicht berührt.

Garantiebedingungen
Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum.
Sachgerechter Transport, Aufbau und Einweisung und Wartung (wie in der jeweiligen Montageanleitung beschrieben) durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Garantiebedingungen. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen ist nur durch die präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.
Bei Schäden jeglicher Art verursacht durch Selbstabholung, Eigenmontage, Bedienungsfehler und Veränderungen von Montagezustand oder Verbrauchsmaterialien, wird keine Haftung übernommen.
Durch Fremdprodukte verursachte Schäden, wie z. B. durch chemische Reinigungsmittel, nicht vom Hersteller empfohlene Pflegemittel, säure- weichmacher‑, bleich- oder lösemittelhaltige Substanzen sind von der Gewähr- und Garantieleistung ausgenommen.
Ausstellungsprodukte sind von der Garantieleistung ebenfalls ausgenommen, da sie durch Inbetriebnahme und Vorführeffekte nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr und die Empfehlung, Gebrauchsspuren vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren.
Nachbestellungen und Änderungen werden branchenüblich immer nur bis zum Modell- oder Ausführungsauslauf garantiert.
Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau entstehen, sind von der Garantieleistung ausgenommen.
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang. Die Behebung des Sachmangels erfolgt in der Regel über den Handelspartner und wird nur gegen Vorlage des Kaufbeleges geleistet.
Nicht unter die Garantie fallen
- der Austausch defekter Gerätschaften
- normale und natürliche Verschleißerscheinungen
- Verschleiß durch nicht sachgerechten Gebrauch
- unsachgemäße Änderungen durch nicht autorisierte Personen
- unübliche, z. B. ortsfremde Nutzung außerhalb des dafür vorgesehenen Standortes
- sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln
- Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände
- mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung und Unfallschäden
- Schäden und Verschmutzung durch Tiere und Heizquellen
- all Veränderungen durch säure‑, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel
- ungeeignete Reinigungs‑, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
- warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen
Im Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.