Basic
Edelstahl-Auffangwanne
Öl-Abscheider
Standard-Kugelhahnventil
Schaltelektronik
Druck-Sensorik
Premium
Edelstahl-Auffangwanne
Öl-Abscheider
1‑Sekunden-Ventil
Schaltelektronik
Druck-Sensorik
Glykol-Sensorik
Wasser-Sensorik
Hochleistungs-Heizeinsatz
Unterschiede tun sich auf
Unsere Varianten für Öl und Glykol im Vergleich
Wie in jedem Produktsegment bieten wir auch im Bereich der Öl- und Glykolrückhaltung unterschiedliche Produkte an und möchten Ihnen transparent und detailliert die Unterschiede zwischen den Systemen nahe bringen. Sie haben die Qual der Wahl und können sich für eine kostengünstige oder eine zukunftsweisende Lösung entscheiden.
Grundsätzlich müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so errichtet und betrieben werden, dass „eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist“. Dies gilt ohne Ausnahme, d.h. „Freimengen“ sind nicht gegeben.
Dieser sog. „Besorgnisgrundsatz“ besagt, dass keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des Gewässers bestehen darf: ein Schadenseintritt muss nach menschlichem Ermessen unwahrscheinlich sein.
Um das Schutzziel zu erreichen, ist für jede Anlage ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das grundsätzlich Anforderungen aus folgenden vier Bereichen enthalten muss:
- Allgemeine Sicherheit (primäre Sicherheit) Eignung, Zuverlässigkeit aller Anlagenteile gegenüber allen Belastungen und Einwirkungen
- Mehrfachsicherheit (sekundäre Sicherheit) redundante technische Schutzvorkehrungen
- Eigen- und Fremdüberwachung (tertiäre Sicherheit)
- Reparative Maßnahmen (quartäre Sicherheit) Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bei Schadensfällen
Damit verbunden ist eine Hinweispflicht beim Aufbau von Anlagen, die von dem Hersteller, Fachplaner und Anlagenbauer erbracht werden muss (Wasserhaushaltsgesetz § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten).
Die Anlagenverordnung konkretisiert die Anforderungen und Wege, mit denen das Schutzziel des Wasserhaushaltsgesetzes und das o.g. Sicherheitskonzept umgesetzt werden sollen. Die Konkretisierung der materiellen Anforderungen trifft die Anlagenverordnung im Wesentlichen in den
- Grundsatzanforderungen (§ 3)
„Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden, sofern Sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät versehen sind“
- Anhängen (Anhang 1 bis 6)
- allgemein anerkannten Regeln der Technik, die ausdrücklich für diesen Bereich eingeführt werden und
- Möglichkeiten für Einzelfälle gleichwertige technische Lösungen zu wählen.
Betreiberpflichten: Die Umsetzung der Anforderungen der VAwS ist zunächst Aufgabe des Anlagenbetreibers. Mit den sog. Betreiberpflichten wird der Eigenverantwortlichkeit des Anlagenbetreibers ein hoher Stellenwert zugewiesen. Sie umfassen im Wesentlichen die Verpflichtung
- Arbeiten an Anlagen durch Fachbetriebe ausführen zu lassen (Fachbetriebspflicht)
- Anlagen ständig zu überwachen (Eigenüberwachung)
- Anlagen durch zugelassene Sachverständige überwachen zu lassen (Fremdüberwachung)
- beim Befüllen und Entleeren von Anlagen besondere Sorgfalt anzuwenden
- zu Anlagen Betriebsanweisungen und Anlagenkataster zu führen.
Im Fall eines Umweltschadens greift das Umweltschadensgesetz sowie das Umwelthaftungsgesetz.
Der Betreiber haftet für durch seine Anlagen verursachten Schäden in voller Höhe und dies ohne Haftungshöchstgrenzen. Eine behördliche Genehmigung schützt den Betreiber nicht vor Strafe, für behördlich genehmigte Tätigkeiten haften die Unternehmen. Natürlich kann der Betreiber Regressansprüche gegenüber Dritte stellen, denen als Fachbetrieb bzw. Fachplaner die fachgerechte Planung und Ausführung übertragen wurden.
Die Nichteinhaltung des WHG ist darüber hinaus ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt und beläuft sich auf maximal 50.000 EUR — kommt es nun noch zu einem Schaden, weil der Betreiber aus Kostengründen keine Sicherheitsvorkehrung für seine Maschinen getroffen hat, kommen weitere Kosten hinzu.
Unsere Basic-Variante AuRü ÖGP – der Öl- und Glykolprotektor – entspricht dem allgemeinen Grundschutz für Anlagen, die mit Ölen und Glykolen arbeiten. Der ÖGP ist auf Basis der aktuellen Gesetzgebung entwickelt worden und arbeitet somit gesetzeskonform.
Unser Premium-Produkt, der AuRü LW, ist zukunftsversiert entwickelt worden und wird konform der Gesetzgebung der nächsten Jahre sein. Wenn Sie sich für dieses Produkt entscheiden, profitieren Sie nicht nur von den neuesten technischen Entwicklungen im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes, sondern statten Ihre Anlagen auch mit Systemen aus, die in den nächsten Jahren den Gesetzen in Deutschland und Europa im vollen Umfang entsprechen.

Problematik bei offenen Systemen
Nachspeiseanlagen und die Drucküberwachung
Eine Nachspeiseanlage versucht, den Druck eines Wasser-Glykol-Kreislaufes konstant zu halten. Somit ist eine Leckageüberwachung über den Druck technisch nicht möglich. Daher empfehlen wir, bei offenen Systemen generell auf den AuRü LW zurückzugreifen. Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Es geht nichts über eine gute Planung
Eine vollflächige Unterkonstruktion ist generell das beste Fundament für eine schwere Last. Häufig werden jedoch auch Streifenfundamente oder Stahlunterkonstruktionen gewählt, die die Last der Maschine und die des Rückhaltesystems tragen. Wichtig: Rückhaltesysteme erfordern, dass diese ohne Gefälle installiert werden. Ist dies aus örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, sollten Sie mit uns das Gespräch suchen. Wir haben für viele Fälle Sonderlösungen, die wir Ihnen anbieten können.
Unsere Sicherheitssysteme setzen voraus, dass diese gestützt werden, da sie nicht selbsttragend sind. Die Unterkonstruktion kann beispielsweise ein Streifen‑, Beton- oder vollflächiges Fundament sein oder eine Stahlunterkonstruktion. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei der Auswahl einer geeigneten Unterkonstruktion.
Nichts desto trotz sollten Sie bei der statischen Auslegung Ihrer Unterkonstruktion und derer tragenden Teile bedenken, dass das Wannensystem bis zum Rand gefüllt sein könnte und diese Last abgefangen werden kann. Bei Angeboten erhalten Sie generell von uns das Leer- und Betriebsgewicht unserer Systeme, sodass Sie diese Werte bei der statischen Auslegung zugrunde legen können.
Es gibt immer wieder Irritationen, welche Maschine welches Medium einsetzt. Selbst Maschinen, die vom Hersteller so beschrieben werden, dass sie kein Öl verwenden, verwenden dennoch Schmiermittel bei Ventilatoren, beweglichen Teilen usw.
Wir pflegen eine Datenbank über am Markt erhältliche Maschinen und können Ihnen zu den einzelnen Geräten weitere Informationen geben, sodass Sie auch das Produkt auswählen können, das Sie wirklich benötigen.
Abgesehen von unseren Standardgrößen sind alle Auffang- und Rückhaltesysteme Sonderanfertigungen für Ihren Einsatzzweck. Dementsprechend legen wir auch jeder Lieferung einen Verlegeplan mit bei und können Sie auch bei der Montage und Wartung unterstützen. Die Montageanleitung beinhaltet neben den einzelnen Montageschritten auch weitere Informationen zur Wartung und Wartungsintervall.
Möchten Sie unseren Wartungs- und Installationsservice nutzen, sprechen Sie uns doch bitte direkt an.