Nachrüstungen
Das Nachrüsten bestehender Anlagen stellt Planer und ausführende Unternehmen immer wieder vor Probleme. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Projektgeschäft haben wir Erkenntnisse gesammelt, die uns mittlerweile als Spezialist im Bereich der Nachrüstungen am Markt bekannt gemacht haben.
Hintergrund
Das Wasserhaushaltsgesetz fordert, dass Anlagen, die ab 2005 in Betrieb genommen bzw. aufgestellt wurden, mit einer Rückhaltevorrichtung nachzurüsten sind.
Planung
Unser Service-Team vereinbart mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin zur örtlichen Begutachtung. Hier wird vorab abgestimmt, wie eine Nachrüstung von statten gehen kann. Weiter werden die örtlichen Gegebenheiten vermessen, sodass unser Experten-Team im Hause eine projektbezogene Lösung anstreben kann.


Vorgehen
Unser Service-Team, das in Deutschland, Österreich, der Schweiz, sowie in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ständig im Einsatz ist, verfügt über spezielles Werkzeug und Hebevorrichtungen, mit der die bestehenden Anlagen sicher und oft ohne Demontage oder Außerbetriebnahme angehoben werden können. So ist es möglich, während des laufenden Betriebes und ohne Ausfallzeiten ein Sicherheitssystem darunter zu montieren. Nach der Installation der Sicherheitssysteme kann die Anlage dann wieder abgelassen werden.