Am 1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz 2010 gelten nach der Föderalismusreform von 2006 erstmals durchgängig Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft in ganz Deutschland einheitlich und unmittelbar. Den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen ist eine mindestens so große Herausforderung für die Menschheit, wie dem Klimawandel zu begegnen. Die Vielfalt von Lebensräumen und Arten ist weltweit durch menschliche Tätigkeiten bedroht, auch bei uns. Passend zum Internationalen Jahr der Biodiversität 2010 stellt das neue Bundesnaturschutzgesetz die Sicherung der biologischen Vielfalt an die Spitze der Ziele des Naturschutzrechts. In Verbindung mit sauberem Wasser, gesunden Böden und reiner Luft bildet diese Vielfalt unsere Lebensgrundlage. Die Erhaltung und Wiederherstellung intakter Ökosysteme ist daher eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen, um die Schöpfung für uns und die nachfolgenden Generationen, aber auch um ihrer selbst Willen zu bewahren. Das neue Bundesnaturschutzgesetz, das wir Ihnen mit dieser Broschüre vorstellen möchten, leistet hierzu seinen Beitrag. Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
