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Hier wird über uns berichtet

Presse: Urkunde für freiwilliges Umweltmanagement

EmasuebergabeDie GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH in Nordhorn erhielt jetzt das exklusive EMAS-Logo für betrieblichen Umweltschutz. EMAS steht dabei für eco-management and audit scheme, dem europäischen Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.

 

„Diese Zertifizierung ist die Königsklasse unter den freiwilligen Umweltmanagementsystemen. Betriebe die sich hier engagieren, handeln vorbildlich“, sagt Eckhard Lammers, IHK-Geschäftsführer für den Bereich Innovation und Umwelt zur erfolgreichen Eintragung ins EMAS-Register.

 

„Wir vertreiben umweltfreundliche Produkte. Es war für uns daher einfach naheliegend, nach den erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierungen für Qualitäts- und Umweltmanagement nach DIN-ISO auch eine Zertifizierung nach EMAS anzustreben“, sagt Mehmet Satar, Geschäftsführer der GS, der vor der Gründung im Jahr 2009 bereits umfangreiche Erfahrungen im Verkauf von Kälte- und Klimaanlagen sammelte. Binnen kurzer Zeit wurde der Betrieb nach eigenen Angaben zum nationalen Marktführer für Auffang- und Rückhaltesysteme im Bereich Kälte- und Klimatechnik. Aktuell beschäftigt das Unternehmen insgesamt 13 Mitarbeiter, darunter Techniker, technische Zeichner, Projektmanager und Sachverständige. Im August werden erstmals zwei Auszubildende dazukommen, sagt der 27-Jährige.

 

„Unser Ziel ist es, für unsere Kunden und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden genau die Lösung zu entwickeln, die er für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben braucht – nichts mehr, aber auch nichts weniger“, erklärt Frank Greiser, Sachverständiger für anlagenbezogenen Gewässerschutz. „Das Wissen über die geltenden Vorgaben ist in vielen Betrieben jedoch noch sehr lückenhaft, so dass wir mit unseren Beratungen zugleich Aufklärungsarbeit in Sachen Umweltschutz betreiben.“

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Presse: Nachrüstung ist Pflicht

nachruestungRückhaltung von wassergefährdenden Stoffen

Immer mehr Industrieanlagen, insbesondere aber Kälteanlagen, Klimaanlagen und Kaltwassersätze im Außenbereich, produzieren Rückstände wie Glykol oder Öl. Betriebliche Störfälle, Leckagen oder auch der ganz normale Betrieb bergen die Gefahr des Austretens dieser wassergefährdenden Stoffe. Diese gelangen über das Regenwasser in den Erdboden, von dort aus ins Grundwasser oder in die Gewässer und schädigen so den Wasserkreislauf. Letztendlich werden auch Fauna und Flora sowie wir Menschen gesundheitlich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat deshalb auf nationaler und europäischer Ebene reagiert, um zukünftig Verunreinigungen von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Dass wassergefährdende Stoffe nicht in das Grundwasser gelangen dürfen, ist in Deutschland nicht neu – dennoch sind viele Bestandsanlagen noch nicht gesichert. Seit einigen Monaten hat sich die Situation durch die vorangekündigte Bundes-Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS, zukünftig, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VUmwS) komplett geändert. Die Verschärfungen der ab Anfang 2012 geltenden Gesetzgebung sind so gravierend für den Betreiber, dass dieser zwingend eine Nachrüstung seiner Bestandsanlagen durchführen muss.

 

Gesetze und Verordnungen

Auf europäischer Ebene legen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Tochterrichtlinie „Grundwasserschutz“ die Mindestanforderungen in den Mitgliedsstaaten fest und schreiben vor, dass jegliche Einleitung von wassergefährdenden Stoffen, ob direkt oder indirekt, untersagt ist (§3 Art. 4, Art. 11). Auf Bundesebene gelten derzeit das Wasserhaushaltsgesetz und das Umweltschadensgesetz sowie die Übergangsverordnung (Übergangs-VAwS). Das Wasserhaushaltsgesetz sagt, dass jede Person verpflichtet ist, bei Maßnahmen, denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachhaltige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden. Dieser Grundsatz beschreibt nichts anderes als eine „Null-Immission“ – sprich: Gewässer dürfen während des Betriebes und im Schadensfall nicht verunreinigt werden (WHG, §5). Weiter ist die Fertigung von Rückhaltevorrichtungen jeglicher Art durch ein WHG-zertifiziertes Unternehmen auszuführen, denn Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe, sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften ausgeschlossen ist (WHG, § 62). Laut Übergangs-VAwS hat der Betreiber einer Anlage, die unter § 62, WHG eingestuft ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese nur durch einen WHG-zertifizierten Betrieb aufgestellt, instandgehalten oder gereinigt werden darf. Zusätzlich hat er die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme ständig zu überwachen. Die zuständige Behörde kann den Betreiber sogar dazu zwingen, einen Überwachungsvertrag mit einem WHG-zertifizierten Fachbetrieb abzuschließen. Des Weiteren muss der Betreiber einen Sachverständigen zurate ziehen, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird, bei Wiederinbetriebnahme (min. ein Jahr Stillstand), wenn die Anlage stillgelegt wird oder aber im Intervall von maximal fünf Jahren (Übergangs-VAwS, §1). Der im WHG weggefallene Paragraf für Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz wurde nun in die Übergangsverordnung integriert, bleibt aber sinngemäß unangetastet (Übergangs-VAwS, §3). Somit dürfen auch weiterhin keine Betriebe ein Auffang- und Rückhaltesystem herstellen, wenn sie dieser Zertifizierung nicht entsprechen. Auf Länderebene stehen zwar 16 verschiedene VAwS zu Buche, die jedoch immer die gleichen Grundsatzanforderungen stellen. Der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass eine Anlage immer sicher und standfest montiert werden muss und Leckagen oder Undichtigkeiten schnell und sicher erkennbar sein müssen. Somit sollen auch die austretenden Stoffe auf jeden Fall zurückgehalten werden. Sollten wassergefährdende Stoffe festgestellt werden, so ist man gezwungen, diese auch fachgerecht zu entsorgen (VAwS, §3).

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Presse: Gesetzgebung in Europa und Deutschland

In Zeiten der Globalisierung und eines vereinten Europas gewinnen einheitliche europäische Fragen und Lösungen hinsichtlich des Natur- und Gewässerschutzes zunehmend an Bedeutung. Die Ende 2000 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Staaten, die eine Mitgliedschaft in der EU anstreben, werden dieses Regelwerk unterschreiben und in ihre nationale Gesetzgebung mit integrieren. Für den Betreiber, Anlagenbauer und Fachplaner stellen sich jedoch einige Fragen:

Welche Gesetze sind relevant?
Wie ist die Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf die geltenden Natur- und Gewässerschutzgesetze zu interpretieren?
Welche Konflikte der geltenden Gesetze gibt es?
Wie kann auf Grundlage dieser Ebene ein neues Gesetz entstehen, das für die Allgemeinheit Gültikeit besitzt und rechtsweisend, wenn auch nicht immer wegweisend ist?
Wie viel darf uns der Gewässerschutz wert sein und kosten?

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Presse: Neues auf der Messe Chillventa

Pünktlich zur Messe stellt die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH einige Neuheiten vor. Das Sicherheitssystem „AuRü“ ist durch ein Baukastensystem erweitert worden. So ist es z.B. möglich, einen „AuRü“ mit einem Hochleistungs-Heizeinsatz nachzurüsten, ohne das bestehende System außer Betrieb zu nehmen. Der Heizeinsatz ist im Gegenstromsystem (Ölabscheider) integriert und gewährleistet somit den Ganzjahresbetrieb. Stattet man den „AuRü“ mit einem beheizten Spezialventil aus, kann er sowohl Öl als auch Glykol unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zurückhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, das gewünschte Sicherheitssys­tem online auszulegen. Hierzu müssen lediglich die Anlagendaten eingegeben werden.

 

Zum Artikel: http://www.kka-online.info/artikel/kka_oel-_Glykol-Rueckhaltesystem_1007683.html

Presse: Der neue Ölprotektor

Die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn vertreibt den AuRü-L als zukunftsweisendes Auffang- und Rückhaltesystem.

 

Immer mehr Kälteanlagen sowie Klimaanlagen im Außenbereich von industriellen Betrieben produzieren häufig leichtflüssige Rückstände wie Öl, Benzin oder Diesel. Betriebliche Störfälle, Leckagen oder selbst der Normalbetrieb dieser Anlagen begünstigen die Emission der wassergefährdenden Stoffe und gefährden gleichzeitig die Umwelt. Die wassergefährdenden Stoffe gelangen somit ohne den Einsatz eines des Aurü-L ins Grundwasser, aus dem 70 % unseres Trinkwassers gewonnen wird – kurz: sie schädigen ohne den Einsatz eines Aurü-L den gesamten Naturkreislauf.

 

Anlagenbezogener Gewässerschutz durch geeignete Schutzsysteme wie dem AuRü-L ist daher zwingend notwendig. AuRü-L steht für "Auffang- und Rückhaltesystem für Leichtflüssigkeiten". Der Aurü-L ist ein Auffangsystem auf dem neuesten Stand der Technik – eine Synthese aus modernster Technik und 15-jähriger Erfahrung. Der AuRü-L mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) verhindert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, dass in den AuRü-L gelaufene Leichtflüssigkeiten ausgespült werden. Die wassergefährdenden Stoffe werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen vom AuRü-L zurückgehalten. Der AuRü-L besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die je nach Größe unter die jeweilige Anlage montiert wird. Der Aurü-L ist außerdem mit einem integrierten Laubschutzgitter ausgestattet, welches Verschmutzungen durch Laub und groben Schmutzpartikeln vorbeugt. Das System Aurü-L funktioniert vollständig mechanisch und kommt mit einem Minimum an Wartungseinheiten aus. Damit ist es sehr ökonomisch und zugleich ökologisch. Nutzen Sie das Know-how und die 15-jährige Erfahrung des AuRü Teams und helfen Sie mit die Umwelt und ihre Gewässer zu schützen.

 

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH aus der Wasserstadt Nordhorn hat 15 Jahre Erfahrung im anlagenbezogenen Gewässerschutz. Ein qualifiziertes Team aus Technikern und Sachverständigen arbeit eng mit den zuständigen Behörden zusammen um die Produkte individuell und in höchster Qualität für den Kunden anzufertigen. So werden alle Produkte durch einen TÜV-geprüften Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz hergestellt.

Presse: Der AuRü-L ist der neue Ölprotektor

Immer mehr Kälteanlagen sowie Klimaanlagen im Außenbereich von industriellen Betrieben produzieren häufig leichtflüssige Rückstände wie Öl, Benzin oder Diesel. Betriebliche Störfälle, Leckagen oder selbst der Normalbetrieb dieser Anlagen begünstigen die Emission der wassergefährdenden Stoffe und gefährden gleichzeitig die Umwelt. Die wassergefährdenden Stoffe gelangen somit ohne den Einsatz eines des AuRü-L ins Grundwasser, aus dem 70 % unseres Trinkwassers gewonnen wird – kurz: sie schädigen ohne den Einsatz eines AuRü-L den gesamten Naturkreislauf. Anlagenbezogener Gewässerschutz durch geeignete Schutzsysteme wie dem AuRü-L ist daher zwingend notwendig. AuRü-L steht für “Auffang- und Rückhaltesystem für Leichtflüssigkeiten”. Der AuRü-L ist ein Auffangsystem auf dem neuesten Stand der Technik – eine Synthese aus modernster Technik und 15-jähriger Erfahrung. Der AuRü-L mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) verhindert, dass in die Wanne gelaufene Leichtflüssigkeiten ausgespült werden. Die wassergefährdenden Stoffe werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen vom AuRü-L zurück gehalten. Der AuRü-L besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die je nach Größe unter die jeweilige Anlage montiert wird. Der AuRü-L ist außerdem mit einem integrierten Laubschutzgitter ausgestattet, welches Verschmutzungen durch Laub und groben Schmutzpartikeln vorbeugt. Das System AuRü-L funktioniert vollständig mechanisch und kommt mit einem Minimum an Wartungseinheiten aus. Damit ist es sehr ökonomisch und zugleich ökologisch. Nutzen Sie das Know-how und die 15-jährige Erfahrung des AuRü-Teams und helfen Sie mit die Umwelt und ihre Gewässer zu schützen.

Presse: Mit dem Ölprotektor betreiben Sie rechtssicher Kälte- und Klimaanlagen

Die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH aus Nordhorn ist der Anbieter von Auffang- und Rückhaltesystemen für Leichtflüssigkeiten – dem Ölprotektor – mit einer Erfahrung von fünfzehn Jahren aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutzbietet.

Der Ölprotektor ermöglicht es Besitzern von Kälte- und Klimaanlagen diese nach neuesten Gesetzesvorgaben der Anlagenverordnung (VAwS) vom 10.04.2010 und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 01.03.2010 zu betreiben. Der Ölprotektor verhindert, dass Stoffe der Wassergefährdungsklassen 1 bis drei (bspw. Öle) ins Grundwasser gelangen. Denn eine nachgewiesene Verunreinigung aufgrund eines fehlenden Ölprotektor bedeutet für den Anlagenbetreiber empfindliche Strafen, Zwangssanierung oder Ausgleich von ökologischem Nutzungsausfall ohne Haftungshöchstgrenzen. Der Ölprotektor wird hauptsächlich unter Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen montiert, kann aber auch Öle von anderen Maschinen und Geräten auffangen. Der Ölprotektor der GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH ist vornehmlich für den Innenbereich konzipiert. Ist ein Schutz vor Regen nicht gewährleistet, empfiehlt die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH den AuRü-L. Der Ölprotektor wird durch einen TÜV-geprüften Fachbetrieb hergestellt, wobei für optimale, fehlerfreie Schweißnähte ein Schweißroboter zum Einsatz kommt. Der Ölprotektor wird individuell nach Maß gefertigt.

 

Falls Sie eine Kälte- oder Klimaanlagen, Wärmepumpe oder andere mit Öl-geschmierten Maschinen betreiben, erhalten Sie auf der Website der GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH – www.aurue.de/produkte/oelprotektor – weitere Informationen zum Ölprotektor und den rechtlichen Vorgaben. Unter "Allgemeine Informationen" finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne zum Ölprotektor, denn: "Wer es hat, wird reich sein. Wer es verschmutzt ein Verbrecher und wer es vergeudet ein Dummkopf, denn das 21. Jahrhundert wird das Jahrhundert des Wassers." Die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz am Europaplatz in der Wasserstadt Nordhorn bietet Auffang- und Rückhaltesysteme für wasserlösliche Stoffe und Leichtflüssigkeiten auf dem neusten Stand der Technik. Das Team aus Technikern, technischen Zeichnern und Sachverständigen mit einer Erfahrung von fünfzehn Jahren aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutz bietet dem Betreiber, Fachplaner und Anlagenbauer Komplettlösungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Presse: Keine Zurückhaltung bei der Rückhaltung

Die Kälteanlagen, die Wasser gefährdende Stoffe enthalten, dürfen keinesfalls Gewässer verunreinigen. Folglich müssen nicht nur Industrieanlagen sondern auch alle Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein, das gewährleistet, dass Öl oder andere Medien (z. B. Glykol) bei einer Leckage an der Anlage aufgefangen werden. Leider ist vielen Betreiben das Pulverfass, auf dem sie sitzen, gar nicht bewusst. Aufklärung tut also Not und ist nicht zuletzt auch eine Möglichkeit, bei der man sich als kompetenter Ansprechpartner beim Kunden präsentieren kann – Folgegeschäft inklusive, denn daraus ergibt sich ein erheblicher Nachrüstungsbedarf für die gesamte Kälte-Klima-Branche.

Die Bundesregierung hat zum 01.03.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassen. Danach sind in Deutschland alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich betreiben, dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung der Gewässer durch Wasser gefährdende Stoffe (z. B. Öl oder Glykol) in jedem Fall zu verhindern. Auch die Anlagenverordnung (VAwS) fordert, dass austretende Stoffe zurückgehalten werden müssen. In erster Linie ist der Betreiber für die Funktion und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich – allerdings ist sich der Betreiber dessen oft nicht bewusst. Dennoch drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen, Zwangssanierung oder Ausgleich von ökologischem Nutzungsausfall ohne Haftungshöchstgrenzen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Eine Lösung bietet die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen mit dem Auffang- und Rückhaltesystem, AuRü.
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Der AuRü-L mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) verhindert, dass in den AuRü-L gelaufene Leichtflüssigkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ausgespült werden. Er besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die unter die jeweilige Anlage montiert wird. Ein integriertes Laubschutzgitter beugt Verschmutzungen durch Laub und grobe Schmutzpartikel vor.

Eine Heizung für Wärmepumpen ist optional erhältlich.

 
Erweiterung für wasserlösliche Stoffe

Der AuRü-LW ist zusätzlich in der Lage, auch wasserlösliche Stoffe (Glykol, Lauge, Säure) zurückzuhalten. Dazu überwacht ein Sensor ständig, ob Wasser gefährdende Stoffe austreten. Die Messergebnisse werden an die elektronische Steuerung weitergeleitet. Die Steuereinheit mit einem potenzialfreien Alarmgeber wertet die Ergebnisse aus und gewährleistet eine ständige Überwachung. Bei einer Leckage werden die Spezialventile der Gegenstromsysteme automatisch geschlossen und bleiben selbst bei einem Stromausfall (Systemakku!) geschlossen.

Da die speziell für den AuRü-LW entwickelten und patentierten Ventile im normalen Betriebsmodus, also zu fast 100 %, offen sind, ist es sowohl aus ökologischer Sicht als auch für die Haltbarkeit der Ventile eine sinnvolle Lösung. Das geschützt eingebaute Spezialventil wird ab einer Außentemperatur unterhalb + 3°C beheizt und gewährleistet somit einen einwandfreien Ganzjahresbetrieb. Die Ventile werden ständig einem monatlichen Selbsttest unterzogen, bei dem sie automatisch geschlossen und wieder geöffnet werden. Eine Fehlfunktion wird als Alarm an die Gebäudeleittechnik weitergegeben. Mit diesen Ventilen sind auch individuelle Lösungen wie z. B. eine komplette Dachentwässerung möglich. Dabei kann im Havariefall das ablaufende Wasser über ein 3-Wege-Ventil in zusätzliche Tanks umgeleitet werden.

 
Fazit

Durch die Zertifizierungen und Überwachung bereits in der Produktion bietet der AuRü ein außerordentlich hohes Maß an Sicherheit und den Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen auch noch in fünf oder zehn Jahren die Gewissheit, dass das System von jedem Sachverständigen abgenommen wird.

Presse: Keine Zurückhaltung bei der Rückhaltung

Die Kälteanlagen, die Wasser gefährdende Stoffe enthalten, dürfen keinesfalls Gewässer verunreinigen. Folglich müssen nicht nur Industrieanlagen sondern auch alle Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein, das gewährleistet, dass Öl oder andere Medien (z. B. Glykol) bei einer Leckage an der Anlage aufgefangen werden. Leider ist vielen Betreiben das Pulverfass, auf dem sie sitzen, gar nicht bewusst. Aufklärung tut also Not und ist nicht zuletzt auch eine Möglichkeit, bei der man sich als kompetenter Ansprechpartner beim Kunden präsentieren kann – Folgegeschäft inklusive, denn daraus ergibt sich ein erheblicher Nachrüstungsbedarf für die gesamte Kälte-Klima-Branche.

Die Bundesregierung hat zum 01.03.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassen. Danach sind in Deutschland alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich betreiben, dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung der Gewässer durch Wasser gefährdende Stoffe (z. B. Öl oder Glykol) in jedem Fall zu verhindern. Auch die Anlagenverordnung (VAwS) fordert, dass austretende Stoffe zurückgehalten werden müssen. In erster Linie ist der Betreiber für die Funktion und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich – allerdings ist sich der Betreiber dessen oft nicht bewusst. Dennoch drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen, Zwangssanierung oder Ausgleich von ökologischem Nutzungsausfall ohne Haftungshöchstgrenzen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Eine Lösung bietet die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen mit dem Auffang- und Rückhaltesystem, AuRü.
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Der AuRü-L mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) verhindert, dass in den AuRü-L gelaufene Leichtflüssigkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ausgespült werden. Er besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die unter die jeweilige Anlage montiert wird. Ein integriertes Laubschutzgitter beugt Verschmutzungen durch Laub und grobe Schmutzpartikel vor.

Eine Heizung für Wärmepumpen ist optional erhältlich.

 
Erweiterung für wasserlösliche Stoffe

Der AuRü-LW ist zusätzlich in der Lage, auch wasserlösliche Stoffe (Glykol, Lauge, Säure) zurückzuhalten. Dazu überwacht ein Sensor ständig, ob Wasser gefährdende Stoffe austreten. Die Messergebnisse werden an die elektronische Steuerung weitergeleitet. Die Steuereinheit mit einem potenzialfreien Alarmgeber wertet die Ergebnisse aus und gewährleistet eine ständige Überwachung. Bei einer Leckage werden die Spezialventile der Gegenstromsysteme automatisch geschlossen und bleiben selbst bei einem Stromausfall (Systemakku!) geschlossen.

Da die speziell für den AuRü-LW entwickelten und patentierten Ventile im normalen Betriebsmodus, also zu fast 100 %, offen sind, ist es sowohl aus ökologischer Sicht als auch für die Haltbarkeit der Ventile eine sinnvolle Lösung. Das geschützt eingebaute Spezialventil wird ab einer Außentemperatur unterhalb + 3°C beheizt und gewährleistet somit einen einwandfreien Ganzjahresbetrieb. Die Ventile werden ständig einem monatlichen Selbsttest unterzogen, bei dem sie automatisch geschlossen und wieder geöffnet werden. Eine Fehlfunktion wird als Alarm an die Gebäudeleittechnik weitergegeben. Mit diesen Ventilen sind auch individuelle Lösungen wie z. B. eine komplette Dachentwässerung möglich. Dabei kann im Havariefall das ablaufende Wasser über ein 3-Wege-Ventil in zusätzliche Tanks umgeleitet werden.

 
Fazit

Durch die Zertifizierungen und Überwachung bereits in der Produktion bietet der AuRü ein außerordentlich hohes Maß an Sicherheit und den Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen auch noch in fünf oder zehn Jahren die Gewissheit, dass das System von jedem Sachverständigen abgenommen wird.

Presse: Sicherheitssystem für Kälte- und Klimaanlagen

Zum 1. März 2010 hat die Bundesregierung das neue Wasserhaushaltsgesetz erlassen, damit entsteht für die gesamte Kälte-Klima-Branche im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung immenser Nachrüstungsbedarf. Alle Kälte- und Klimaanlagen und auch Wärmepumpen müssen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein. Öl oder andere Medien müssen bei einem Leck an den Anlagen aufgefange werden. In Deutschland müssen alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich stehen haben, eine solche Anlage nachrüsten.

 

Seit dem 14. November 2007 gilt in Deutschland das Umweltschadensgesetz nach EU-Richtlinie. Besonders für Kälte- und Klimaanlagenbetreiber lohnt es sich schon in eigenem Interesse einen Blick darauf zu werfen, denn empfindliche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der massiv verschärften Gesetzesvorgaben. Mit neuen technischen Entwicklungen reagiert die Industrie auf diese Situation, so dass jetzt bisher bestehende Sicherheitsmängel im Umweltschutz ausgemerzt werden könnten. Ein gutes Beispiel dafür ist das AuRü-LW Auffang- und Rückhaltesystem.

 

Die gegenwärtige Situation

Immer mehr Industrieanlagen, insbesondere aber Kälteanlagen, Klimaanlagen und Kaltwassersätze im Außenbereich produzieren häufig wasserlösliche Rückstände wie Glykol oder Lauge. Betriebliche Störfälle, Leckagen oder auch der ganz normale Betrieb begünstigen die Entstehung der Wasser gefährdenden Stoffe. Sie gelangen über das Regenwasser in den Erdboden, von da aus ins Grundwasser (aus dem 70 % unseres Trinkwassers gewonnen wird), dann in die Gewässer – kurz: sie schädigen den Wasserkreislauf und somit den gesamten "Naturkreislauf". Letztendlich werden auch Fauna und Flora sowie wir Menschen gesundheitlich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat jetzt auf nationaler und europäischer Ebene reagiert, um zukünftig Verunreinigungen von vornherein einen Riegel vorzuschieben.

 

Die neue Gesetzeslage

Die gesetzlichen Vorgaben sind wesentlich schärfer geworden als noch vor wenigen Jahren. Die neue Europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert hier unmissverständlich. Für alle 27 Mitgliedsstaaten gilt das "Verbot einer direkten Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser." Auch das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellt klar: "Anlagen...zum Verwenden Wasser gefährdender Stoffe...müssen so...betrieben...werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Und: “der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass seine Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik errichtet und betrieben werden"..."Rückhaltesysteme müssen den Anforderungen nach § 62 WHG entsprechen." Und die Anlagenverordnung (AwS) besagt: "Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden". Das gültige Umweltschadensgesetz trägt dafür Sorge, dass die oben geschriebenen Gesetze in Deutschland umgesetzt werden. Neu ist dabei, dass neben Boden und Gewässern auch die biologische Vielfalt geschützt werden soll. Schon die Fachplaner und Anlagenbauer haben hier ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Haftungshöchstgrenzen sind nicht vorgesehen, behördliche Genehmigungen schützen nicht vor empfindlichen Strafen. Entstandene Schäden müssen vom Verursacher saniert werden und ökologischer Nutzungsausfall ausgeglichen werden. Jeder Anlagenbetreiber sollte also eine Kontaminierung des Untergrundes unter allen Umständen vermeiden – und jetzt gibt es dafür endlich eine Lösung.

 

Die sichere Lösung: Das "AuRü-LW" Auffang- und Rückhaltesystem

AuRü-LW steht für "Auffang- und Rückhaltesystem". Und zwar nicht für irgendeines. Sondern für ein sehr sicheres – eine Synthese aus modernster Technik und 15 jähriger Erfahrung. Das System ist in Zusammenarbeit mit Fachplanern TGA und Kälteanlagenbauern speziell für Klimaanlagen, Kaltwassersätze und Rückkühler entwickelt worden. Mit ihm werden alle Gesetzesvorgaben mehr als erfüllt. Jeder Betreiber der oben erwähnten Anlagen ist  mit dem AuRü-LW auf der absolut sicheren Seite!

 

Die Technik: mehr Sicherheit geht nicht

Das AuRü-LW Auffang- und Rückhaltesystem (kurz: der AuRü-LW) – mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) – verhindert, dass in den AuRü-LW gelaufene Leichtflüssigkeiten (Öl, Benzin, Diesel) bzw. wasserlösliche Stoffe (Glykol, Lauge, Säure) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ausgespült werden. Der AuRü-LW besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die unter die jeweilige Anlage montiert wird. Ein Sensor überwacht ständig, ob Wasser gefährdende Stoffe austreten. Die Messergebnisse werden an die elektronische Steuerung weitergeleitet. Die Steuereinheit mit einem potenzialfreien Alarmgeber wertet die Ergebnisse aus und gewährleistet eine ständige Überwachung. Bei einer Leckage werden die Spezialventile der Gegenstromsysteme automatisch geschlossen und bleiben selbst bei einem Stromausfall (Systemakku!) geschlossen. Das geschützt eingebaute Spezialventil wird ab einer Außentemperatur von unter +3°C beheizt und gewährleistet somit einen einwandfreien Ganzjahresbetrieb. Die Spezialventile werden permanent einem monatlichen Selbsttest unterzogen, während dem sie automatisch geschlossen und wieder geöffnet werden. Bei einer Fehlfunktion wird ein Alarm an die Gebäudeleittechnik weitergegeben. Die Spezialventile mit einer sehr hohen Durchflussmenge sind speziell für den AuRü-LW entwickelt worden. Für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ist der AuRü-LW die richtige Wahl. Jedes beliebige Maß kann gefertigt werden. Ein integriertes Laubschutzgitter schützt vor Verunreinigung durch Laub, Algen und grobe Schmutzpartikel. Ein Steuermodul nach Schutzart IP 65 wird mit geliefert. Der AuRü-LW mit Abnahmezeugnis ED 10204-3.1 wird hergestellt und montiert durch einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz mit Schweißnachweis DIN-EN 287-1 141.

 

Das Unternehmen

Angeboten wird der AuRü-LW von der GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen. Ein Team aus Technikern, technischen Zeichnern und Sachverständigen mit 15 jähriger Erfahrung erarbeitet auch Ihre Komplettlösung – immer in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Presse: Sicherheitssystem für Kälte- und Klimaanlagen

Zum 1. März 2010 hat die Bundesregierung das neue Wasserhaushaltsgesetz erlassen, damit entsteht für die gesamte Kälte-Klima-Branche im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung immenser Nachrüstungsbedarf. Alle Kälte- und Klimaanlagen und auch Wärmepumpen müssen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein. Öl oder andere Medien müssen bei einem Leck an den Anlagen aufgefange werden. In Deutschland müssen alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich stehen haben, eine solche Anlage nachrüsten.

 

Seit dem 14. November 2007 gilt in Deutschland das Umweltschadensgesetz nach EU-Richtlinie. Besonders für Kälte- und Klimaanlagenbetreiber lohnt es sich schon in eigenem Interesse einen Blick darauf zu werfen, denn empfindliche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der massiv verschärften Gesetzesvorgaben. Mit neuen technischen Entwicklungen reagiert die Industrie auf diese Situation, so dass jetzt bisher bestehende Sicherheitsmängel im Umweltschutz ausgemerzt werden könnten. Ein gutes Beispiel dafür ist das AuRü-LW Auffang- und Rückhaltesystem.

 

Die gegenwärtige Situation

Immer mehr Industrieanlagen, insbesondere aber Kälteanlagen, Klimaanlagen und Kaltwassersätze im Außenbereich produzieren häufig wasserlösliche Rückstände wie Glykol oder Lauge. Betriebliche Störfälle, Leckagen oder auch der ganz normale Betrieb begünstigen die Entstehung der Wasser gefährdenden Stoffe. Sie gelangen über das Regenwasser in den Erdboden, von da aus ins Grundwasser (aus dem 70 % unseres Trinkwassers gewonnen wird), dann in die Gewässer – kurz: sie schädigen den Wasserkreislauf und somit den gesamten "Naturkreislauf". Letztendlich werden auch Fauna und Flora sowie wir Menschen gesundheitlich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat jetzt auf nationaler und europäischer Ebene reagiert, um zukünftig Verunreinigungen von vornherein einen Riegel vorzuschieben.

 

Die neue Gesetzeslage

Die gesetzlichen Vorgaben sind wesentlich schärfer geworden als noch vor wenigen Jahren. Die neue Europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert hier unmissverständlich. Für alle 27 Mitgliedsstaaten gilt das "Verbot einer direkten Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser." Auch das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellt klar: "Anlagen...zum Verwenden Wasser gefährdender Stoffe...müssen so...betrieben...werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Und: “der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass seine Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik errichtet und betrieben werden"..."Rückhaltesysteme müssen den Anforderungen nach § 62 WHG entsprechen." Und die Anlagenverordnung (AwS) besagt: "Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden". Das gültige Umweltschadensgesetz trägt dafür Sorge, dass die oben geschriebenen Gesetze in Deutschland umgesetzt werden. Neu ist dabei, dass neben Boden und Gewässern auch die biologische Vielfalt geschützt werden soll. Schon die Fachplaner und Anlagenbauer haben hier ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Haftungshöchstgrenzen sind nicht vorgesehen, behördliche Genehmigungen schützen nicht vor empfindlichen Strafen. Entstandene Schäden müssen vom Verursacher saniert werden und ökologischer Nutzungsausfall ausgeglichen werden. Jeder Anlagenbetreiber sollte also eine Kontaminierung des Untergrundes unter allen Umständen vermeiden – und jetzt gibt es dafür endlich eine Lösung.

 

Die sichere Lösung: Das "AuRü-LW" Auffang- und Rückhaltesystem

AuRü-LW steht für "Auffang- und Rückhaltesystem". Und zwar nicht für irgendeines. Sondern für ein sehr sicheres – eine Synthese aus modernster Technik und 15 jähriger Erfahrung. Das System ist in Zusammenarbeit mit Fachplanern TGA und Kälteanlagenbauern speziell für Klimaanlagen, Kaltwassersätze und Rückkühler entwickelt worden. Mit ihm werden alle Gesetzesvorgaben mehr als erfüllt. Jeder Betreiber der oben erwähnten Anlagen ist  mit dem AuRü-LW auf der absolut sicheren Seite!

 

Die Technik: mehr Sicherheit geht nicht

Das AuRü-LW Auffang- und Rückhaltesystem (kurz: der AuRü-LW) – mit integriertem Gegenstromsystem (Ölabscheider) – verhindert, dass in den AuRü-LW gelaufene Leichtflüssigkeiten (Öl, Benzin, Diesel) bzw. wasserlösliche Stoffe (Glykol, Lauge, Säure) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen ausgespült werden. Der AuRü-LW besteht im Wesentlichen aus einer mehrteiligen Edelstahlwanne, die unter die jeweilige Anlage montiert wird. Ein Sensor überwacht ständig, ob Wasser gefährdende Stoffe austreten. Die Messergebnisse werden an die elektronische Steuerung weitergeleitet. Die Steuereinheit mit einem potenzialfreien Alarmgeber wertet die Ergebnisse aus und gewährleistet eine ständige Überwachung. Bei einer Leckage werden die Spezialventile der Gegenstromsysteme automatisch geschlossen und bleiben selbst bei einem Stromausfall (Systemakku!) geschlossen. Das geschützt eingebaute Spezialventil wird ab einer Außentemperatur von unter +3°C beheizt und gewährleistet somit einen einwandfreien Ganzjahresbetrieb. Die Spezialventile werden permanent einem monatlichen Selbsttest unterzogen, während dem sie automatisch geschlossen und wieder geöffnet werden. Bei einer Fehlfunktion wird ein Alarm an die Gebäudeleittechnik weitergegeben. Die Spezialventile mit einer sehr hohen Durchflussmenge sind speziell für den AuRü-LW entwickelt worden. Für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ist der AuRü-LW die richtige Wahl. Jedes beliebige Maß kann gefertigt werden. Ein integriertes Laubschutzgitter schützt vor Verunreinigung durch Laub, Algen und grobe Schmutzpartikel. Ein Steuermodul nach Schutzart IP 65 wird mit geliefert. Der AuRü-LW mit Abnahmezeugnis ED 10204-3.1 wird hergestellt und montiert durch einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz mit Schweißnachweis DIN-EN 287-1 141.

 

Das Unternehmen

Angeboten wird der AuRü-LW von der GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen. Ein Team aus Technikern, technischen Zeichnern und Sachverständigen mit 15 jähriger Erfahrung erarbeitet auch Ihre Komplettlösung – immer in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

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