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Presse: Keine Zurückhaltung bei der Rückhaltung

Die Kälteanlagen, die Wasser gefährdende Stoffe enthalten, dürfen keinesfalls Gewässer verunreinigen. Folglich müssen nicht nur Industrieanlagen sondern auch alle Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein, das gewährleistet, dass Öl oder andere Medien (z. B. Glykol) bei einer Leckage an der Anlage aufgefangen werden. Leider ist vielen Betreiben das Pulverfass, auf dem sie sitzen, gar nicht bewusst. Aufklärung tut also Not und ist nicht zuletzt auch eine Möglichkeit, bei der man sich als kompetenter Ansprechpartner beim Kunden präsentieren kann – Folgegeschäft inklusive, denn daraus ergibt sich ein erheblicher Nachrüstungsbedarf für die gesamte Kälte-Klima-Branche.

Die Bundesregierung hat zum 01.03.2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassen. Danach sind in Deutschland alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich betreiben, dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung der Gewässer durch Wasser gefährdende Stoffe (z. B. Öl oder Glykol) in jedem Fall zu verhindern. Auch die Anlagenverordnung (VAwS) fordert, dass austretende Stoffe zurückgehalten werden müssen. In erster Linie ist der Betreiber für die Funktion und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich – allerdings ist sich der Betreiber dessen oft nicht bewusst. Dennoch drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen, Zwangssanierung oder Ausgleich von ökologischem Nutzungsausfall ohne Haftungshöchstgrenzen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Eine Lösung bietet die GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH mit Sitz in Nordhorn im südwestlichen Niedersachsen mit dem Auffang- und Rückhaltesystem, AuRü.




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Presse: Sicherheitssystem für Kälte- und Klimaanlagen

HLHSicherheitssystem für Kälte- und Klimaanlagen

Zum 1. März 2010 hat die Bundesregierung das neue Wasserhaushaltsgesetz erlassen, damit entsteht für die gesamte Kälte-Klima-Branche im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung immenser Nachrüstungsbedarf. Alle Kälte- und Klimaanlagen und auch Wärmepumpen müssen mit einem Sicherheitssystem ausgestattet sein. Öl oder andere Medien müssen bei einem Leck an den Anlagen aufgefange werden. In Deutschland müssen alle Firmen, die Anlagen im Außenbereich stehen haben, eine solche Anlage nachrüsten.

Seit dem 14. November 2007 gilt in Deutschland das Umweltschadensgesetz nach EU-Richtlinie. Besonders für Kälte- und Klimaanlagenbetreiber lohnt es sich schon in eigenem Interesse einen Blick darauf zu werfen, denn empfindliche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der massiv verschärften Gesetzesvorgaben. Mit neuen technischen Entwicklungen reagiert die Industrie auf diese Situation, so dass jetzt bisher bestehende Sicherheitsmängel im Umweltschutz ausgemerzt werden könnten. Ein gutes Beispiel dafür ist das AuRü-LW Auffang- und Rückhaltesystem.




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