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VwVwS - Verwaltungsverordnung wassergefährdende Stoffe

In der VwVwS - Verwaltungsverordnung wassergefährdende Stoffe ist geregelt, ab wann Stoffe als Wassergefährdend gelten. Die Einstufung erfolgt zunächst in die einzelnen Wassergefährdungsklassen 1, 2 und 3. Zusätzlich gibt es die Einstufung "nicht Wassergefährdend". Nicht wassergefährdend sind Gemische, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

a) Der Gehalt an Komponenten der Wassergefährdungsklasse 1 ist geringer als 3% Massenanteil.
b) Der Gehalt an Komponenten der Wassergefährdungsklassen 2 und 3 ist geringer als 0,2% Massenanteil.

Die komplette VwVwS - Verwaltungsverordnung wassergefährdende Stoffe inkl. Einstufung der einzelnen Stoffe in die Wassergefährdungsklassen finden Sie hier.

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