Übergangsverordnung (VAwS)
Übergangsverordnung VAwS seit dem 10. April 2010 in Kraft
Der vom Bundesumweltministerium (BMU) am 23.12.09 vorgelegte Referentenentwurf "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)" wurde am 26. März 2010 vom Bundesrat beschlossen (BR-Drucksache 82/10 Beschluss). Die Verkündung der Übergangsverordnung VAwS vom 31. März 2010 im Bundesgesetzblatt erfolgte am 9. April 2010. Nach § 5 der Verordnung ist sie im Tag nach der Veröffentlichung, also am 10. April 2010 in Kraft getreten. Die Übergangsverordnung VAwS schließt die Regelungslücke zwischen dem Inkrafttreten des neuen WHG am 1. März 2010 und der noch zu erlassenden Bundes-Anlagenverordnung (VUmwS). Neuesten Informationen aus dem Bundesumweltministerium zufolge wird der Referentenentwurf der VUmwS erst vor der Sommerpause vorliegen, ein Inkrafttreten noch im laufenden Jahr wird damit immer unwahrscheinlicher. Das Warten auf die Bundes-VUmwS geht also weiter.















